Stellungnahme zum B-Plan 04-66

Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3_Abs. 2 BauGB:

zu: Entwurf Bebauungsplan 4-66 für das Gelände zwischen S-Bahnhof Westkreuz, S-Bahnstrecke der Stadtbahn, Holtzendorffstraße, Fernbahnstrecke der Stadtbahn, S-Bahnsüdringkurve und S-Bahnstrecke der Ringbahn im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Halensee

Wir begrüßen den Entwurf des Bebauungsplans 4-66, weil er im zunehmend baulich und verkehrlich verdichteten Stadtbezirk Grünflächen sichert, die für Stadtklima und Lebenswürdigkeit unverzichtbar sind, legen aber Wert auf den dauerhaften und möglichst vollständigen Erhalt der bestehenden kleingärtnerischen Nutzung unter Setzung des Signets für „Dauerkleingarten“ anstatt „Parkanlage“ in den gegenwärtig kleingärtnerisch genutzten, planungsbefangenen Bereichen.

Hierfür beziehen wir uns ausdrücklich auf die in V. Nr. 4 der Begründung für den Bebauungsplanentwurf erwähnten Stellungnahmen im Verfahren der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die darin enthaltenen Begründungen, soweit sie die Bestandssicherung für die Kleingärten fordern; der Wortlaut eines Teils dieser Stellungnahmen liegt dieser Begründung vorsorglich als Anlage 1 bei.

Begründung:

1. Einbeziehung der Kleingärten in Parkkonzept

Unter V. Nr. 4 der Begründung für den Bebauungsplanentwurf heißt es u.a.

Auch auf eine ausdrückliche Sicherung der vorhandenen Kleingärten wurde verzichtet, weil das Interesse der Allgemeinheit an einer verbesserten Grünflächenausstattung in der Abwägung schwerer wiegt als die ausdrückliche Sicherung privatnütziger Kleingärten.“

Bebauungsplanentwurf und Begründung würdigen nicht ausreichend das Potenzial vorhandener kleingärtnerischer Nutzung im Hinblick auf Biodiversität, Kosteneinsparungen beim Unterhalt der Grünflächen durch die Pächter und die mögliche Einbindung der Kleingartennutzung in die Entwicklung eines neuen „Westkreuzgartenkonzepts“, das sowohl Erholungssuchenden, Nutzungsinteressierten für Urban Gardening wie auch Kleingärtnern ein innovatives Miteinander ermöglichen könnte.

Die Kleingartenanlage ist über den Zugang Rönnestraße für Anwohner und sonstige Erholungssuchende zugänglich und wird von diesem Personenkreis intensiv genutzt. Jeder Interessierte, der bereit ist, die Verantwortung für einen Garten zu übernehmen, kann die Vereinsmitgliedschaft erwerben und es stehen auch immer wieder Gärten zur Anpachtung zur Verfügung. Es gibt bereits jetzt einen größeren Bereich, der losgelöst von einer Kleingartenpacht durch Interessierte für Zwecke des „Urban Gardening“ genutzt wird. Von einer Ausschließlichkeit suggerierenden „Privatnützigkeit“ der Kleingartenanlage kann daher keine Rede sein.

Der Begründung des Bebauungsplanentwurfes ist zu entnehmen, dass infolge der Lärm- und Strahlenbelastung nur Teile des Gesamtareals für eine Parknutzung infrage kämen. Dann spricht nichts dagegen, gegenwärtig kleingärtnerisch genutzte Bereiche (die nach den Feststellungen des Bezirkes ohnehin nur 40 % der Gesamtfläche ausmachen), die für die Parknutzung wegen der Lärmbelastung künftig nicht infrage kommen, auch weiterhin in kleingärtnerischer Nutzung zu belassen. Das dürfte jedenfalls die Kleingärten betreffen, die entlang der Gleistrassen liegen und quasi als natürliche Lärmschutzwälle dienen können.
Vorsorglich sei der Hinweis gestattet, dass angesichts einer über 100jährigen kleingärtnerischen Nutzung in diesem Bereich keine Notwendigkeit besteht, aus der Lärm- und Strahlenbelastung ein Argument gegen die kleingärtnerische Nutzung abzuleiten, um die mündigen Kleingärtner, die ja freiwillig und in Kenntnis der Rahmenbedingungen ihre Gärten nutzen, vor sich selbst zu schützen.

Insbesondere ist auch auf das Bekenntnis des Berliner Senates zu Kleingärten hinzuweisen: „Die rund 71.000 Berliner Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns. Keine vergleichbare Metropole verfügt über eine solch große Zahl an nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Sie bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Es ist erklärtes Ziel des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin, Kleingärten dauerhaft im Stadtgebiet zu sichern. Der Berliner Senat hat daher im Jahr 2004 einen Kleingartenentwicklungsplan (KEP) beschlossen.“ [https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/de/kleingartenentwicklungsplan/]

Damit wird auch von politischer Seite die Wichtigkeit von innerstädtischen Bürgergärten unterstrichen, der Mehrwert der Gärten und das Interesse für die Allgemeinheit daran klargestellt.

2. Beitrag kleingärtnerischer Nutzung zu Unterhalt und Pflege des Parks

Die Begründung des Bebauungsplanentwurfes stellt die detaillierte Befassung mit den Kosten für Unterhalt der Parkanlage und deren Pflege zurück, die erheblich sein werden. Die Böden speichern infolge Aufschüttung mit Sand und Bahnschlacken kaum Feuchtigkeit, so dass eine intensive Bewässerung von nicht tiefwurzelnder Flora bereits jetzt in den Sommermonaten unverzichtbar ist und die zunehmende Klimaerwärmung wird diesen Effekt verstärken. In dem bezirklich organisierten Workshop zur Entwicklung der Fläche wurde auch auf die Notwendigkeit eines Sicherheitskonzeptes hingewiesen, was in der Begründung und dem Nutzungskonzept von Fugmann/Janota nicht behandelt wird. Im zurückliegenden Sommer wurde z.B. im Lietzenseepark und Gleisdreieckpark nicht ausreichend gewässert mit negativen Auswirkungen auf Flora (Versteppung) und Stadtklima.

Bei Fortbestand der Kleingärten würden die so genutzten Flächen inkl. der dortigen Durchwegung privatfinanziert gepflegt und unterhalten und die Präsenz der Kleingärtner könnte eine wichtige ordnende Wirkung entfalten, was die Sicherheit für alle Nutzer erhöhte; zudem würde über die Pachten eine Mitfinanzierung der Kosten für die Pflege der umliegenden Parkbereiche erfolgen können und so dazu beitragen, den Bezirkshaushalt zu entlasten.

3. Beseitigung der Kleingärten gefährdet schutzwürdige Fauna

Die Begründung erwähnt unter II. Nr. 2.1.5 u.a. schützenswerte Brutvögel und Reptilien auf. Grundlage ist eine faunistische Untersuchung aus dem Jahre 2015. Die oben in Bezug genommenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hatten bereits erwähnt, dass es neben den nunmehr hervorgehobenen Tier- und Vogelarten weitere gibt, die bislang nicht in den Abwägungsvorgang einbezogen worden sind.

Ausweislich der Kartierung und Stellungnahme im Gutachten von Dipl. Ing. Klaus Raab vom Juni 2018 (Anlage 2) konnten 30 verschiedene Vogelarten auf dem Gelände festgestellt werden, die alle in der roten Liste der Vögel Berlins aus dem Jahr 2013 als häufig bis mittelhäufig eingestuft werden. Allerdings werden einige der Arten in der Liste für Vögel Deutschlands aus dem Jahr 2016 vom NABU als gefährdet bezeichnet (Star und Gartenrotschwanz) oder in eine Vorwarnstufe gesetzt (Bluthänfling, Girlitz und Feldsperling). Auch der Zaunkönig brütet in dem Bereich. Die Fläche, auf denen sich die Kleingärten befinden ist daher – und weil sich auf einem relativ kleinen Raum zahlreiche Vogelarten einen geeigneten Lebensraum finden – als besonders wertvoll bewertet worden. Die heutige Artenvielfalt ist u.a. auch auf die extensive Bewirtschaftung von Gemeinschaftsflächen zurückzuführen. Dort befinden sich z.B. dichte Gehölzstrukturen, in denen eine Vielzahl von Vögeln Nistplätze hat. Auf den kleingärtnerisch genutzten Flächen leben ferner u.a. auch

  • Weinbergschnecken, die nach Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung „besonders geschützt“ sind.
  • Teichmolche, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung „besonders geschützt“ sind.
  • Viele Arten von Wildbienen und Hummeln, die im Frühjahr von der Nektartracht der Obstbäume und vielfältigen kleingärtnerischen Bepflanzung profitieren. Auch gibt es Hornissenvorkommen.

Die o.g. Arten haben gerade wegen (und in den) Kleingärten Lebensräume gefunden, die durch die Beseitigung der Kleingärten wegfielen, weil das angedachte Parkkonzept keinen ausreichenden Ersatz bietet. Die als typisch zu bezeichnende Nutzung als Kleingartenflächen in dichter Verzahnung mit Gleisanlagen ist heute prägend für das Landschaftsbild und muss erhalten werden.

Berlin, im Januar 2019

Anlagen:

– Vogelkundliche Kartierung Juni 2018

– Stellungnahme zur „frühzeitigen Beteiligung“ zum Bebauungsplan 4-66 – August 2018

Bebauungsplan 4-66 für das Gelände zwischen S-Bahnhof Westkreuz, S-Bahnstrecke der Stadtbahn, Holtzendorffstraße, Fernbahnstrecke der Stadtbahn, S-Bahnsüdringkurve und S-Bahnstrecke der Ringbahn im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Halensee

Stellungnahme:

Die Unterzeichner begrüßen den Entwurf des Bebauungsplans 4-66, legen aber Wert auf den vollständigen Erhalt der bestehenden kleingärtnerischen Nutzung und Setzung des Signets für „Dauerkleingarten“ anstatt „Parkanlage“ in den gegenwärtig kleingärtnerisch genutzten Bereichen.

Erläuterungen:

Eine Versiegelung der Gleisbrache hätte zudem eine deutliche Verschlechterung des Stadtklimas in der gesamten westlichen Innenstadt zur Folge. Die klimatische Bedeutung des freien begrünten Westkreuzes als Kaltluftzufuhrschneise ist für diejenigen in Anrainerwohnlage täglich spürbar und kann beim Begehen der Kleingartenanlage von jedem selbst erfahren werden. Innerstädtische Freiflächen wie die planungsrelevante, die sich aus den genannten Gründen nicht für die Bebauung eignen, sollten unbedingt als Grünflächen erhalten bleiben, weil erfahrungsgemäß einmal versiegelte Flächen auf Generationen versiegelt bleiben und wir heute auch die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen haben, diesen ein halbwegs gesundes Stadtklima zu erhalten. Die auch für Berlin/Brandenburg vorhergesagten Risiken der Klimaerwärmung und Versteppung werden ihr Übriges tun, dass die klimatische Notwendigkeit solcher Freiflächen im Ballungsraum Berlin künftig erheblich zunehmen wird.

Vollständiger Erhalt der Kleingärten

Bei der städtebaul. Neuordnung sollten die bestehenden Kleingärten komplett erhalten und in das Gesamtkonzept eingebunden werden. Dies entspricht den Anforderungen des „Landschaftsprogrammes“ und auch der Beschlusslage in der Bezirksverordnetenversammlung in Charlottenburg-Wilmersdorf vom 13./14.7.2016, (vgl. Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung, 4. Wahlperiode, DS-Nr. 1699/4)

Wichtige soziale Bedeutung: Die Laubenkolonie erfüllt zudem eine wichtige soziale Funktion. Sie bietet einen Ort der Begegnung für Jung und Alt, deutsch und nicht-deutsch, vermögend und nicht-vermögend, studiert und nicht-studiert. Die Pächterschaft spiegelt die Zusammensetzung der Stadtbevölkerung mit einem deutlichen Anteil von Pächtern auch aus nicht-deutschen Kulturkreisen wider. Die Kolonie gibt so Stadtbewohnern aus allen Schichten die Möglichkeit, sich in einer Atmosphäre von gegenseitigem Respekt, Rücksichtnahme und gemeinsamer Verantwortung für die Organisation der Kolonie zu begegnen. Dieser Begegnungsort für unterschiedlichste Menschen in einem egalitären Umfeld ist ein Beispiel für gelebte Inklusion und Integration und kann daher in seiner sozialen Bedeutung nicht hoch genug bewertet werden.

Naherholungsgebiet ohne nennenswerte Unterhaltskosten: Mit der öffentlichen Nutzbarkeit spielen die Kleingartenanlagen eine wesentliche Rolle für das grünflächenbezogene Erholungsangebot der Stadt, ohne diese etwas zu kosten. Durch den Bestand an öffentlich nutzbaren Freiflächen werden die Kleingartenanlagen auch von einer Vielzahl „Nichtkleingärtnern“ (Spaziergängern, Kindergartengruppen, Besuchern der Vereinshäuser mit ihren Freisitzen) stark frequentiert. Dabei dienen die Kleingartenanlagen als Erholungsgebiete auch für die umliegenden Wohngebiete.

Bildungsansätze: Eine Einbindung der Kleingärten und der Expertise der Kleingärtner in das Gesamtnutzungskonzept kann einen beachtlichen Mehrwert für die erholungssuchenden übrigen Nutzer schaffen (Education-Projekte für Kindergärten und Schulen/angeleitetes urban gardening auf derzeitigen Freiflächen u.s.w.). Für Urban Gardening braucht es neben Wasser und Strom auch Anleitung und Unterstützung, damit eine sinnvolle Nutzung durch Unerfahrene stattfindet; die Kleingärtner verfügen über nötige Erfahrung und Knowhow, um trotz der schwierigen Bodenbedingungen den relevanten Bereich erfolgreich zu bewirtschaften. Ein Nebeneinander von Kleingärten und Gemeinschaftsgärten ist daher mehr als sinnvoll, um die gewünschte Nutzung zu erzielen.

Ertragsquelle: Neben der gesellschaftskulturellen Bedeutung von Kleingärten kann die öffentliche Hand von Kosten für regelmäßige Pflege, Bewässerung in den betreffenden Bereichen entlastet werden, sogar Pachteinnahmen erzielen, die u. a. der Ausgestaltung / Pflege der restlichen Freiflächen zu Gute kommen könnten.

Sicherheit/Pflege: Die Präsenz der Kleingärtner wird im Parkbereich eine ordnende Wirkung entfalten, was dazu beitragen wird, die in anderen städtischen Freiflächen vorhandene Kriminalität (v.a. Drogen) und die Vermüllung deutlich einzudämmen. Dies erhöht die Sicherheit für die Parknutzer und reduziert die Kosten für Bewachung und Pflege des Parkgeländes.

Verbesserung Stadtklima: Nicht zu vernachlässigen ist der positive Effekt der Verdunstungskühlung auf die durchströmende Luft, die als Kaltluftschneise für die Charlottenburger Innenstadtlagen zwingend erforderlich ist. Dieser Effekt wird erst durch die Grünnutzung und durch das konstante Gießen in den Kleingärten in dem Maße ermöglicht und wäre in großflächigen Parks oder nicht kleingärtnerisch genutzten Gleisbrachen nicht annähernd zu erzielen. Die für Berlin/Brandenburg vorhergesagten Auswirkungen der Klimaerwärmung mit auch künftig zunehmender Trockenheit und Gefahr von Versteppung zeigen die Notwendigkeit, kontinuierlichen Wässerns. Der Sommer 2018 hat gezeigt, dass die öffentliche Hand mit dem nötigen Bewässern von städtischen Parks und Grünflächen überhaupt nicht nachkommt.

Ökolog. Schutzwürdigkeit von Kleingärten: Die Kleingärten sind ökologisch in besonderem Maße schutzwürdig. Im Gegensatz zu den Trockenrasen und Waldflächen des derzeit nicht kleingärtnerisch genutzten Bereiches weisen die Kleingärten eine diversifiziertere Flora auf, die Insekten (v.a. auch bestäubende Insekten wie (Wild-) Bienen, Hummeln aber auch Schmetterlingen und Weinbergschnecken) einen Lebensraum bietet. Auch ziehen die Kleingärten eine Vielzahl von Vogelarten (darunter Gartenrotschwanz und Kuckuck), Kleinsäugern (darunter Fledermäuse) und Amphibien (darunter Eidechsen, Molche und Kröten) an. Auf dem Gelände zwischen der Halenseekurve und der Ringbahn ist eine Vielzahl unterschiedlicher Vogelarten heimisch (u.a. Nachtigallen, Kleiber, Girlitz, Schwanzmeise, Bluthänfling, Klappergrasmücke, Gartenrotschwanz, Kuckuck). Ausweislich der Kartierung und Stellungnahme des Gutachtens von Dipl. Ing. Klaus Raab vom Juni 2018 konnten 30 verschiedene Vogelarten auf dem Gelände festgestellt werden, die alle in der roten Liste der Vögel Berlins aus dem Jahr 2013 als häufig bis mittelhäufig eingestuft werden. Allerdings werden einige der Arten in der Liste für Vögel Deutschlands aus dem Jahr 2016 vom NABU als gefährdet bezeichnet (Star und Gartenrotschwanz) oder in eine Vorwarnstufe gesetzt (Bluthänfling, Girlitz und Feldsperling). Die Fläche, auf denen sich die Kleingärten befinden ist daher – und weil sich auf einem relativ kleinen Raum zahlreiche Vogelarten einen geeigneten Lebensraum finden – als besonders wertvoll bewertet worden. Die heutige Artenvielfalt ist u.a. auch auf die extensive Bewirtschaftung von Gemeinschaftsflächen zurückzuführen. Dort befinden sich z.B. dichte Gehölzstrukturen, in denen eine Vielzahl von Vögeln Nistplätze hat. Die als typisch zu bezeichnende Nutzung als Kleingartenflächen in dichter Verzahnung mit Gleisanlagen ist heute prägend für das Landschaftsbild und unbedingt erhaltungswürdig.

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